Entscheidungsstichwort (Thema)
Formularmäßige Abwälzung von Verwaltungskosten auf den Mieter
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Die formularmietvertragliche Verpflichtung des Mieters, neben der Grundmiete und den Betriebskostenvorauszahlungen einen festen monatlichen Betrag für Verwaltungskosten zu leisten, ist unwirksam.
Normenkette
AGBG § 9; BGB § 535; MietHöReglG §§ 4, 10; ZPO § 511a Abs. 1 S. 1
Fundstellen
Dokument-Index HI542123 |
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