Entscheidungsstichwort (Thema)

Formularmäßige Abwälzung von Verwaltungskosten auf den Mieter

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die formularmietvertragliche Verpflichtung des Mieters, neben der Grundmiete und den Betriebskostenvorauszahlungen einen festen monatlichen Betrag für Verwaltungskosten zu leisten, ist unwirksam.

 

Normenkette

AGBG § 9; BGB § 535; MietHöReglG §§ 4, 10; ZPO § 511a Abs. 1 S. 1

 

Fundstellen

Dokument-Index HI542123

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