Entscheidungsstichwort (Thema)
Öffentlich geförderter Wohnungsbau: Erhöhung der Kostenmiete wegen vom Vermieter zu vertretender Baukostensteigerungen
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Eine Erhöhung der in der Wirtschaftlichkeitsberechnung auszuweisenden Gesamtkosten gegenüber der Bewilligung und der Grundlage der öffentlichen Förderung ist vom Bauherrn zu vertreten, wenn die Erhöhung darauf beruht, daß der Bauherr aus Opportunitätsgründen auf Wünsche der Kommune eingegangen ist. Der erhöhte Betrag ist bei der Ermittlung der Kostenmiete nicht zu berücksichtigen. In den Finanzierungsplan sind die den erhöhten Betrag treffenden Mittel nicht einzustellen und sie sind nicht Grundlage etwaiger Verzichte.
Fundstellen
Haufe-Index 1736618 |
WuM 1999, 576 |
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