Leitsatz (amtlich)

1. Ein Dauernutzungsvertrag über eine Genossenschaftswohnung unterliegt den allgemeinen mietrechtlichen Vorschriften der BGB §§ 535ff.

2. Bei umfangreichen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ist eine Mieterhöhung nach MHG § 3 (juris: MietHöReglG) nur dann ausreichend erläutert, wenn wesentliche Positionen der Gesamtkosten des jeweiligen Gewerkes spezifiziert sind; ist eine Kostentrennung hinsichtlich der Instandsetzungsmaßnahmen nicht möglich und werden deshalb die Modernisierungskosten gekürzt, ist auch die Kürzungsquote zu erläutern.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1760286

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