Entscheidungsstichwort (Thema)
Anwendbarkeit von Mietrecht auf Nutzungsverhältnisse für Genossenschaftswohnungen. Anforderungen an die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens nach Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Leitsatz (amtlich)
1. Ein Dauernutzungsvertrag über eine Genossenschaftswohnung unterliegt den allgemeinen mietrechtlichen Vorschriften der BGB §§ 535ff.
2. Bei umfangreichen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ist eine Mieterhöhung nach MHG § 3 (juris: MietHöReglG) nur dann ausreichend erläutert, wenn wesentliche Positionen der Gesamtkosten des jeweiligen Gewerkes spezifiziert sind; ist eine Kostentrennung hinsichtlich der Instandsetzungsmaßnahmen nicht möglich und werden deshalb die Modernisierungskosten gekürzt, ist auch die Kürzungsquote zu erläutern.
Fundstellen
Haufe-Index 1737831 |
WuM 1998, 216 |
IPuR 1998, 57 |
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