Entscheidungsstichwort (Thema)

Nachweis der ortsüblichen Miete mittels Düsseldorfer Mietspiegel

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Die Vergleichbarkeit der vom Vermieter im Zustimmungsverlangen zur Mieterhöhung benannten Objekte mit der Mietwohnung beweist nicht die Ortsüblichkeit der angestrebten Miethöhe.

2. Der Düsseldorfer Mietspiegel kann vom Gericht im Wege des Freibeweises der Vergleichsmieten verwendet werden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1736921

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