Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummietverhältnis: Mietminderung wegen Zuzugs der Drogenszene in die Umgehung der Mietwohnung

 

Orientierungssatz

Allein der Umstand, daß sich im Umfeld der Mietwohnung eine Drogenszene (Fixerwiese in 60 m Entfernung) entwickelt hat, begründet keinen zur Mietminderung berechtigenden Mangel. Der Mieter muß vielmehr substantiiert darlegen, daß eine konkrete Beeinträchtigung gegeben ist.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737583

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