Entscheidungsstichwort (Thema)

Anmietung einer Ferienwohnung vom Eigentümer. Kündigung wegen des Robbensterbens an der Nordsee

 

Orientierungssatz

1. Anders als bei der Anmietung einer Ferienwohnung von einem Ferienwohnhausvermittler findet bei der Anmietung vom Eigentümer nicht Reiserecht sondern Mietrecht Anwendung.

2. Kündigt der Mieter die Ferienwohnung an der Nordsee wegen des Robbensterbens, so behält der Vermieter dennoch den Anspruch auf Zahlung des Mietzinses, weil er seiner Pflicht zur Gebrauchsgewährung nachgekommen ist und die Gründe, die den Mieter an der Verwendung der Mietsache hinderten, in dessen Risikobereich liegen. Die natürlichen Gegebenheiten, die außerhalb des Wohnens zum Gelingen des Urlaubs beitragen, wie zum Beispiel Wetter, Temperaturen, sauberes Wasser, saubere Strände oder ähnliches, liegen im Risikobereich des Mieters. Das Risiko der Verwendbarkeit der Mietsache zu dem vom Mieter beabsichtigten Zweck trägt der Mieter.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737485

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