Entscheidungsstichwort (Thema)
Befristetes Mietverhältnis: Verweis auf die gesetzlichen Kündigungsbestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Leitsatz (redaktionell)
Wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines auf 5 Jahre befristeten Mietvertrages bestimmt, daß im Falle der Kündigung die gesetzlichen Bestimmungen gelten sollen, ist dies ein Verweis auf die allgemeine Gesetzeslage. Die Regelung ist deshalb nicht unklar iSv AGBG § 5. Das Mietverhältnis kann vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit nur unter besonderen Bedingungen aufgelöst werden.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 538381 |
ZMR 1999, 829 |
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