Entscheidungsstichwort (Thema)

Befristetes Mietverhältnis: Verweis auf die gesetzlichen Kündigungsbestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Leitsatz (redaktionell)

Wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines auf 5 Jahre befristeten Mietvertrages bestimmt, daß im Falle der Kündigung die gesetzlichen Bestimmungen gelten sollen, ist dies ein Verweis auf die allgemeine Gesetzeslage. Die Regelung ist deshalb nicht unklar iSv AGBG § 5. Das Mietverhältnis kann vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit nur unter besonderen Bedingungen aufgelöst werden.

 

Normenkette

AGBG § 5; BGB §§ 535, 565

 

Fundstellen

Haufe-Index 538381

ZMR 1999, 829

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