Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummietvertrag: Zustandekommen zwischen Mieter und Eigentümer bei Scheitern einer gewerblichen Zwischenvermietung

 

Leitsatz (amtlich)

Wird im Vorgriff auf eine beabsichtigte gewerbliche Zwischenvermietung die Wohnung an den vorgesehenen "Mieter" überlassen, kommt ein unmittelbares Mietverhältnis zwischen Wohnungseigentümer und Wohnungsbenutzer auch dann zustande, wenn die Zwischenvermietung von vornherein scheitert.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737425

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