Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummietvertrag: Zustandekommen zwischen Mieter und Eigentümer bei Scheitern einer gewerblichen Zwischenvermietung
Leitsatz (amtlich)
Wird im Vorgriff auf eine beabsichtigte gewerbliche Zwischenvermietung die Wohnung an den vorgesehenen "Mieter" überlassen, kommt ein unmittelbares Mietverhältnis zwischen Wohnungseigentümer und Wohnungsbenutzer auch dann zustande, wenn die Zwischenvermietung von vornherein scheitert.
Fundstellen
Dokument-Index HI1737425 |
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