Entscheidungsstichwort (Thema)
Fristlose Kündigung des Mietvertrages: Gefahr eines Wohnungsbrandes durch nächtliches Kochen
Orientierungssatz
Wer zum wiederholten Male des nachts Essen anbrennen läßt und dadurch die Gefahr eines Wohnungsbrandes heraufbeschwört, muß die auf BGB § 554a zu Recht gestützte Kündigung seiner Mietwohnung hinnehmen.
Normenkette
BGB § 554a
Fundstellen
Dokument-Index HI542151 |
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