Entscheidungsstichwort (Thema)

Fristlose Kündigung des Mietvertrages: Gefahr eines Wohnungsbrandes durch nächtliches Kochen

 

Orientierungssatz

Wer zum wiederholten Male des nachts Essen anbrennen läßt und dadurch die Gefahr eines Wohnungsbrandes heraufbeschwört, muß die auf BGB § 554a zu Recht gestützte Kündigung seiner Mietwohnung hinnehmen.

 

Normenkette

BGB § 554a

 

Fundstellen

Dokument-Index HI542151

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