Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Klage auf Entfernung einer Parabolantenne. Wohnraummiete: Beschwer des Mieters. Wohnraummiete: Duldungspflicht des Vermieters bei optischer Beeinträchtigung des Mietshauses
Leitsatz (amtlich)
1. Das Interesse des Mieters am Empfang von zusätzlichen Fernsehprogrammen mit einer Parabolantenne ist auf 5.000 DM zu schätzen.
2. Die Installation einer Parabolantenne auf dem Balkon bedarf der Genehmigung des Vermieters, der optische und ästhetische Veränderungen am Haus nicht einschränkungslos zu dulden hat.
3. Bei Vorhandensein einer Gemeinschaftsantennenanlage muß der Vermieter auch eine relativ geringe optische Beeinträchtigung durch eine Parabolantenne auf dem Balkon (hinter der Balkonverkleidung nur schemenhaft sichtbar) nicht dulden.
Fundstellen
Dokument-Index HI1735859 |
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