Entscheidungsstichwort (Thema)

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Bezugnahme des Mieters auf Vergleichsobjekte

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Das Gericht kann die ortsübliche Vergleichsmiete anhand des Mietspiegels der Stadt Gladbeck vom 1.7.1989 auch dann ermitteln, wenn das Zustimmungsverlangen zur Mieterhöhung Vergleichsobjekte bezeichnet.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734037

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