Entscheidungsstichwort (Thema)
Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Bezugnahme des Mieters auf Vergleichsobjekte
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Das Gericht kann die ortsübliche Vergleichsmiete anhand des Mietspiegels der Stadt Gladbeck vom 1.7.1989 auch dann ermitteln, wenn das Zustimmungsverlangen zur Mieterhöhung Vergleichsobjekte bezeichnet.
Fundstellen
Dokument-Index HI1734037 |
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