Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Mietminderung wegen Geruchsbelästigung durch Kochgerüche

 

Orientierungssatz

1. Geruchsbelästigungen des Mieters eines Hausgrundstücks durch Kochgerüche aus einem Nachbarhaus begründen nur dann ein Mietminderungsrecht, wenn es sich um eine durchgängige erhebliche Belästigung handelt und die Gerüche tatsächlich das Maß des Empfindens eines normalen Durchschnittsmenschen, auf den abzustellen ist, überschreiten.

2. Daß Nachbarn zu den unterschiedlichsten Zeiten und jeweils nach ihrem Geschmack kochen, ist aber grundsätzlich zu dulden, auch wenn dies nicht unbedingt den Vorstellungen der anderen entspricht.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1733607

ZMR 2000, 302

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