Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Verjährungsunterbrechung für Schadenersatzansprüche wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen durch Mahnbescheidsantrag

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids unterbricht die Verjährung nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch in einer Weise bezeichnet ist, dass er Grundlage eines Vollstreckungstitels sein kann.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1733782

WuM 2000, 305

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