Entscheidungsstichwort (Thema)
Unwirksame Bruchteilsgemeinschaft zur Umgehung der genehmigungspflichtigen Begründung von Wohnungseigentum im Fremdenverkehrsgebiet
Orientierungssatz
Hat eine Gemeinde aufgrund BauGB § 22 und einer entsprechenden Landesverordnung zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion eine Satzung erlassen, wonach die Begründung von Wohnungseigentum dem Genehmigungsvorbehalt nach BauGB § 22 unterworfen ist, so ist die vertragliche Gestaltung einer "Miteigentümervereinbarung", die im Wege der Begründung einer Bruchteilsgemeinschaft, die nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes aufgehoben werden kann, denselben wirtschaftlichen Erfolg erzielen soll wie die Begründung von Wohnungseigentum, als verbotenes Umgehungsgeschäft unwirksam.
Fundstellen
Haufe-Index 1737228 |
ZfIR 2000, 567 |
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