Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Aussetzung eines Verfahrens bei Anfechtung durch mehrere Eigentümer, notwendige Verbindung. Prüfungsumfang

 

Leitsatz (amtlich)

1. Wird ein Wohnungseigentümerbeschluß nacheinander von mehreren Wohnungseigentümern angefochten, ist eine Aussetzung der nachträglich anhängig gemachten Verfahren nicht statthaft. Alle Verfahren sind vielmehr notwendigerweise wegen Identität des Verfahrensgegenstandes zu verbinden.

2. Das Wohnungseigentumsgericht hat alle erkennbaren Anfechtungsgründe von Amts wegen zu prüfen. Ein einzelner anfechtender Wohnungseigentümer kann deshalb durch Rücknahme seines Antrags keinen Anfechtungsgrund einer Überprüfung entziehen.

3. Das Wohnungseigentumsgericht ist nicht gehalten, sämtliche Anfechtungsgründe auf ihre Begründetheit zu überprüfen, wenn es bereits einen Grund festgestellt hat, der zur Unwirksamkeit des Wohnungseigentümerbeschlusses führt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1732396

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