Entscheidungsstichwort (Thema)

Streitwert: Klage des Vermieters auf Beseitigung einer Parabolantenne

 

Orientierungssatz

Klagt der Vermieter gegen den Mieter auf Beseitigung der Parabolantenne, so ist nach § 3 ZPO der Streitwert nach seinem Interesse an der Beseitigung festzusetzen. Bei der Bewertung dieses Interesses sind sowohl die Kosten der Beseitigung als auch das Interesse an der Erhaltung des optischen Gesamteindrucks zu berücksichtigen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1736057

JurBüro 2002, 531

ZMR 2002, 758

AGS 2003, 37

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