Orientierungssatz
Betreibt eine Wohnungseigentümergemeinschaft als Gläubiger die Zwangsvollstreckung, ist die Verfahrensgebühr des Rechtsanwalts für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3 Gebühren bis zur Obergrenze von 2,0 Gebühren zu erhöhen.
Fundstellen
Dokument-Index HI1760309 |
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