Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine Eigenbedarfskündigung bei Möglichkeit der Bedarfsdeckung an eigenem Eigentum des Familienangehörigen
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Eigenbedarf zugunsten eines Angehörigen kann nicht geltend gemacht werden, wenn der Angehörige selber Wohnungsvermieter ist und die Möglichkeit zur Bedarfsdeckung an seiner Wohnung hat.
Orientierungssatz
(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)
Unter dem Gesichtspunkt der Bedarfsdeckung im Rahmen des Kündigungsgrundes des BGB § 564b Abs 2 S 1 Nr 2 ist zunächst auf das Eigentum zurückzugreifen, das der Bedarfsperson direkt zugeordnet ist. Nur wenn hier keine Möglichkeit der Bedarfsdeckung besteht, kann der Vermieter Eigenbedarf für seine Tochter an einer ihm gehörenden Wohnung geltend machen.
Fundstellen
Dokument-Index HI1737595 |
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