Entscheidungsstichwort (Thema)

Mieterhöhung: Verwertbarkeit veralterten Mietspiegels

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Der nach der sog Regressionsmethode erstellte Mietspiegel Frankfurt/M 1990 kann vom Gericht zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen werden.

2. Die Auswahl der zur Mietspiegelerstellung erforderlichen Daten muß dem Marktgeschehen von Mietveränderungen und Neuabschlüssen folgen.

3. Die Veralterung des Mietspiegels rechtfertigt keine Zuschläge auf die Tabellenwerte.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737417

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