Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Fristlose Kündigung wegen formeller Baurechtswidrigkeit
Orientierungssatz
Ein Kündigungsgrund wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach BGB § 542 ist nicht gegeben, wenn eine bloße formelle Baurechtswidrigkeit nicht zugleich zu einer tatsächlichen Gebrauchsentziehung geführt hat.
Fundstellen
Haufe-Index 1739017 |
NZM 2000, 1053 |
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