Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Fristlose Kündigung wegen formeller Baurechtswidrigkeit

 

Orientierungssatz

Ein Kündigungsgrund wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach BGB § 542 ist nicht gegeben, wenn eine bloße formelle Baurechtswidrigkeit nicht zugleich zu einer tatsächlichen Gebrauchsentziehung geführt hat.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739017

NZM 2000, 1053

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