Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Übernahmeverpflichtung des Vermieters einer Restmenge Heizöls, die nach Auszug des Mieters in seinem Heizöltank verblieben ist

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Eine Verpflichtung des Vermieters nach dem Auszug des Mieters dessen Restbestand an Heizöl entgeltlich zu übernehmen, entspricht dem Grundsatz von Treu und Glauben, zumal wenn der Vermieter das Heizöl selbst gut gebrauchen kann und es jeder wirtschaftlichen Vernunft widersprechen würde, vom Mieter zu verlangen, den Heizöltank zu entleeren (So auch LG Mannheim, 1974-05-03, 12 S 84/73, ZMR 1975, 304).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1730701

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