Entscheidungsstichwort (Thema)
Fristlose Kündigung des Mietvertrages wegen Unredlichkeiten des Vermieters bei der Nebenkostenabrechnung und Umfang des Schadenersatzanspruchs des Mieters
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Unredlichkeiten des Vermieters bei der Abrechnung der Betriebskosten, wie der Versuch, nicht entstandene Kosten abzurechnen, berechtigen den Mieter zur fristlosen Kündigung. Der Vermieter ist für die durch die fristlose Kündigung entstandenen Schäden ersatzpflichtig, so daß er dem Mieter die anfallenden Maklerkosten zu erstatten hat.
Normenkette
BGB § 554a
Fundstellen
Dokument-Index HI541710 |
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