Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Sonderkündigungsrecht des Wohnungsmieters wegen verweigerter Untervermietungserlaubnis im gekündigten Mietverhältnis; Entbehrlichkeit der Benennung eines konkreten Untermieters

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Der Mieter ist auch bei einem von ihm gekündigten Mietverhältnis berechtigt, noch innerhalb der regulären Kündigungsfrist von der außerordentlichen befristeten Kündigung nach BGB § 549 Abs 1 S 2 Gebrauch zu machen.

2. Der Benennung eines in Aussicht genommenen Untermieters bedarf es nicht, wenn der Vermieter die Untervermietung generell ablehnt.

 

Normenkette

BGB § 549 Abs. 1 S. 2

 

Fundstellen

Haufe-Index 538148

NJW-RR 1999, 664

NZM 1998, 1003

IPuR 1999, 51

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