Entscheidungsstichwort (Thema)

Wahl der Beweismittel zum Beweis der ortsüblichen Vergleichsmiete. Mietspiegel

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Das Gericht ist bei der Wahl seines Beweismittels nicht an die vom Vermieter in seinem Zustimmungsverlangen zur Mieterhöhung als Beweismittel angeführten Vergleichswohnungen gebunden.

2. Ein zwei Jahre alter Mietspiegel kann bis zum Zeitpunkt seiner Neuerstellung einen besseren Beweiswert als ein Sachverständigengutachten haben.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1732691

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