Entscheidungsstichwort (Thema)
Beendete Grundstücksmiete zur Nutzung als Tanklager: Verjährungsfrist für Ausgleichsansprüche wegen Bodensanierungsmaßnahmen. Beendete Grundstücksmiete zur Nutzung als Tanklager: vertraglicher Ausschluß von Ausgleichsansprüchen
Leitsatz (amtlich)
1. Ausgleichsansprüche des früheren Vermieters gegen den früheren Mieter nach § 24 des Gesetzes zum Schutz des Bodens vom 17. März 1998 (BBodSchG) unterliegen der kurzen Verjährung nach BGB § 558 Abs 1.
2. Ein vertraglicher Ausschluß von Ausgleichsansprüchen nach BBodSchG § 24 kann darin liegen, daß der Vermieter in einem Rückgabeprotokoll, das anläßlich der Beendigung des Mietverhältnisses erstellt worden ist, bestätigt, daß gegenüber dem Mieter keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis mehr hergeleitet werden können, bzw daß das Grundstück einwandfrei zurückgegeben worden sei, obwohl zuvor Bodenverunreinigungen ausdrücklich gerügt worden waren.
Fundstellen
Haufe-Index 1736326 |
DWW 2001, 134 |
NZM 2001, 339 |
ZMR 2001, 196 |
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