Entscheidungsstichwort (Thema)

Beendete Grundstücksmiete zur Nutzung als Tanklager: Verjährungsfrist für Ausgleichsansprüche wegen Bodensanierungsmaßnahmen. Beendete Grundstücksmiete zur Nutzung als Tanklager: vertraglicher Ausschluß von Ausgleichsansprüchen

 

Leitsatz (amtlich)

1. Ausgleichsansprüche des früheren Vermieters gegen den früheren Mieter nach § 24 des Gesetzes zum Schutz des Bodens vom 17. März 1998 (BBodSchG) unterliegen der kurzen Verjährung nach BGB § 558 Abs 1.

2. Ein vertraglicher Ausschluß von Ausgleichsansprüchen nach BBodSchG § 24 kann darin liegen, daß der Vermieter in einem Rückgabeprotokoll, das anläßlich der Beendigung des Mietverhältnisses erstellt worden ist, bestätigt, daß gegenüber dem Mieter keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis mehr hergeleitet werden können, bzw daß das Grundstück einwandfrei zurückgegeben worden sei, obwohl zuvor Bodenverunreinigungen ausdrücklich gerügt worden waren.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1736326

DWW 2001, 134

NZM 2001, 339

ZMR 2001, 196

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