Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Umfang des Anspruchs des Mieters auf Erteilung von Betriebskostenabrechnungen
Leitsatz (redaktionell)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Hat der Vermieter ordnungsgemäß Rechnung über Betriebskosten gelegt, so ist der Abrechnungsanspruch des Mieters erfüllt. Ob die Abrechnung inhaltlich richtig und vertragsgemäß ist, betrifft nicht die Abrechnungspflicht, sondern die materielle Berechtigung einzelner Positionen, über die im Wege der Klage auf Nachzahlung bzw Rückerstattung von Betriebskosten zu entscheiden ist.
Normenkette
BGB §§ 259, 362, 535; MietHöReglG § 4
Fundstellen
Haufe-Index 541923 |
NZM 1999, 408 |
WuM 1998, 727 |
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