Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Umfang des Anspruchs des Mieters auf Erteilung von Betriebskostenabrechnungen

 

Leitsatz (redaktionell)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Hat der Vermieter ordnungsgemäß Rechnung über Betriebskosten gelegt, so ist der Abrechnungsanspruch des Mieters erfüllt. Ob die Abrechnung inhaltlich richtig und vertragsgemäß ist, betrifft nicht die Abrechnungspflicht, sondern die materielle Berechtigung einzelner Positionen, über die im Wege der Klage auf Nachzahlung bzw Rückerstattung von Betriebskosten zu entscheiden ist.

 

Normenkette

BGB §§ 259, 362, 535; MietHöReglG § 4

 

Fundstellen

Haufe-Index 541923

NZM 1999, 408

WuM 1998, 727

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