Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietvertragliche Instandsetzungs- und Renovierungspflichten des Mieters: Erneuerung zerbrochener Innen- und Außenscheiben. Mietvertragliche Instandsetzungs- und Renovierungspflichten des Mieters: Schönheitsreparaturen bei Auszug

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Die Klausel im Formularmietvertrag, wonach der Mieter zerbrochene Innen- und Außenscheiben in den Mieträumen zu erneuern hat, ist unwirksam.

2. Ist der Mieter zur Durchführung der Schönheitsreparaturen "bei unerwartet eintretendem Auszug schon nach mehr als zwei Jahren" verpflichtet, so ist die Klausel unwirksam.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1732622

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