Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Mieterhöhungsverlangen durch unrichtige Bezugnahme auf Mietspiegel
Orientierungssatz
Ein Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam, wenn der Vermieter zu dessen Begründung auf den Mietspiegel Bezug nimmt, jedoch eine Begründung dafür unterläßt, daß der geforderte neue Mietzins den Oberwert der Mietzinsspanne des einschlägigen Rasterfeldes des Mietspiegels überschreitet.
Fundstellen
Dokument-Index HI1738955 |
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