Entscheidungsstichwort (Thema)
Formularmietvertrag über Wohnraum: Inhaltskontrolle für eine Mietvorauszahlungs- bzw eine Rechtzeitigkeitsklausel
Leitsatz (amtlich)
Formularklauseln in einem Mietvertrag über Wohnraum, nach denen der Mietzins monatlich im voraus zu entrichten ist und es für die Rechtzeitigkeit der Leistung auf den Eingang des Geldes beim Vermieter ankommt, sind unwirksam, wenn der Mietvertrag die weitere Klausel enthält, nach der der Mieter nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben kann, wenn die Gegenforderung auf dem Mietverhältnis beruht, unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
Orientierungssatz
Bestimmt eine sogenannte Rechtzeitigkeitsklausel, daß der Mietzins monatlich im voraus (hier: bis zum dritten Werktag eines jeden Monats) zu zahlen ist und es für die Rechtzeitigkeit der Zahlung auf die Gutschrift auf dem Konto des Vermieters ankommt, hält diese Klausel der Inhaltskontrolle nach AGBG § 9 nicht stand. Zum einen handelt es sich um eine verkappte Vorleistungsklausel; zum anderen überbürdet die Klausel alle Risiken des Geldtransfers über BGB § 270 hinaus dem Mieter.
Fundstellen
Haufe-Index 1738779 |
NZM 1999, 1041 |
ZMR 1999, 338 |
WuM 1999, 326 |
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