Entscheidungsstichwort (Thema)

Begründung einer Mieterhöhung wegen Erhöhung von Fremdkapitalkosten

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Eine Umlage erhöhter Fremdkapitalkosten kommt nur in Betracht, wenn sie für den Vermieter nicht kalkulierbar waren. Der Erhöhungserklärung muß zu entnehmen sein, worauf die Zinserhöhung beruht.

2. Ist neben dem Vermieter ein Dritter Darlehensschuldner, so ist zu erläutern, ob dieser einen Teil der Kapitalkosten trägt.

3. Bearbeitungsgebühren des Kreditinstituts sind nicht in den umlagefähigen Effektivzinssatz einzubeziehen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1733715

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