Entscheidungsstichwort (Thema)
Erneute Mieterkündigung nach rechtskräftiger Abweisung
Orientierungssatz
1. Der Vermieter, der mit den geltend gemachten Kündigungsgründen in einem Räumungsprozeß rechtskräftig abgewiesen worden ist, kann das Recht, die Beendigung des Mietverhältnisses nach BGB § 564b zu verlangen, nicht mehr auf Tatsachen gründen, die er in dem früheren Rechtsstreit geltend gemacht hat.
2. Der Vermieter kann den Mietvertrag nicht wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn nicht er sondern sein Vater einem Irrtum über die Verheiratung des Mieters unterlegen war.
Fundstellen
Dokument-Index HI1730203 |
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