Entscheidungsstichwort (Thema)
Anspruch auf Mehrwertsteuer bei Reparatur von Leasingfahrzeug
Orientierungssatz
Durch einen Kaskoversicherungsvertrag für ein Leasingfahrzeug wird auch das Sacherhaltungsinteresse des Leasingnehmers, wegen seiner aus dem Leasingvertrag bestehende Erhaltungspflicht, gegenüber dem Leasinggeber, versichert. Das Sacherhaltungsinteresse des Leasingnehmers besteht darin das Fahrzeuge betriebsbereit zu halten und gegebenenfalls reparieren zu lassen. Erteilt der Leasingnehmer einen Reparaturauftrag, so wird die Mehrwertsteuer fällig. Müßte der Versicherer darauf entfallene Beträge nicht erstatten, verbliebe dem Eigentümer ein Schaden.
Fundstellen
Haufe-Index 1739053 |
NJW 1997, 2760 |
VersR 1998, 357 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen