Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsmißbräuchliche Eigenbedarfskündigung: Zumutbarkeit der Inanspruchnahme einer zu einem höheren Mietpreis als die gekündigte Wohnung vermietbaren Alternativwohnung

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die Inanspruchnahme einer Alternativwohnung kann der Vermieter nicht deswegen ablehnen, weil diese bei Neuvermietung einen höheren Mietertrag erbringt als bislang die wegen Eigenbedarfs gekündigte Wohnung.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

Zitierung: Vergleiche LG Stuttgart, 1990-09-19, 5 S 186/90, NJW-RR 1991, 77.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1739309

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