Entscheidungsstichwort (Thema)

Heizungspflicht des Vermieters

 

Orientierungssatz

Der Vermieter ist verpflichtet, auch außerhalb der Heizperiode die Heizung jedenfalls dann in Betrieb zu setzen, wenn aus der Sicht einer verständigen Vertragspartei nach den herrschenden Witterungsverhältnissen das Heizen angebracht erscheint, eine Vertragspartei das Inbetriebsetzen der Heizung verlangt und die Kosten von ihr selbst getragen werden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1731829

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?