Entscheidungsstichwort (Thema)

Erfordernisse wirksamer Kündigung von Wohnraummiete

 

Orientierungssatz

1. Die Kündigung von Wohnraummietverhältnissen ist unwirksam, wenn die Gründe nicht ausreichend identifizierbar angegeben sind.

2. Die Kündigung kann während des Räumungsprozesses in einem Schriftsatz erklärt werden, muß dann aber als materiell-rechtliche Erklärung erkennbar und unter Darlegung der zu der Kündigung berechtigenden Vollmacht in dem für den Mieter bestimmten Exemplar unterschrieben sein.

3. War die ursprüngliche Kündigung unwirksam, so können nachträglich eingetretene Kündigungsgründe nicht berücksichtigt werden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1730664

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge