Entscheidungsstichwort (Thema)

Zwangsweise Durchsetzung von Vermieter-Mindestbeheizungspflichten

 

Orientierungssatz

Die dem Vermieter auferlegte Verpflichtung, die Wohnung des Mieters während der Heizperiode stets bis zu einem bestimmten Wärmegrad zu beheizen, ist sachgerecht allein nach ZPO § 890, das heißt durch Verhängung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft zwangsweise durchsetzung (So auch, LG Essen, 1962-11-06, 2 T 578/62, ZMR 1964, 64; So auch LG Wuppertal, 1981-02-23, 6 T 100/81, WuM 1982, 134; Entgegen LG Essen, 1959-03-04, 11 T 84/59, ZMR 1961, 28; Entgegen LG Essen, 1961-02-27, 11 T 80/61, ZMR 1963, 31).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1731637

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