Entscheidungsstichwort (Thema)

Kündigung aus berechtigtem Interesse bei baurechtswidrig zu Wohnzwecken vermietetem Büroraum

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Wird ohne Kenntnis des Mieters baurechtswidrig Büroraum zu Wohnzwecken vermietet, ist eine Kündigung aus berechtigtem Interesse ausgeschlossen, falls der Vermieter von der Baubehörde aufgefordert wird, die Räumung zu veranlassen (Vergleiche LG Köln, 1975-09-24, 1 T 262/75, MDR 1976, 143).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1731110

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