Entscheidungsstichwort (Thema)
Kündigung aus berechtigtem Interesse bei baurechtswidrig zu Wohnzwecken vermietetem Büroraum
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Wird ohne Kenntnis des Mieters baurechtswidrig Büroraum zu Wohnzwecken vermietet, ist eine Kündigung aus berechtigtem Interesse ausgeschlossen, falls der Vermieter von der Baubehörde aufgefordert wird, die Räumung zu veranlassen (Vergleiche LG Köln, 1975-09-24, 1 T 262/75, MDR 1976, 143).
Fundstellen
Dokument-Index HI1731110 |
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