Entscheidungsstichwort (Thema)
Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung der Räumungsklage durch Auszug des Mieters
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Der zur Erledigung in der Hauptsache des Räumungsklageverfahrens führende Auszug des Mieters, der der Eigenbedarfskündigung vorprozessual nicht ausdrücklich widersprochen hat, läßt nicht den für die Kostenverteilung maßgebenden Schluß zu, daß die Kündigung zu Recht erfolgt ist.
Orientierungssatz
(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)
In diesen Fällen sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben.
Fundstellen
Dokument-Index HI1736287 |
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