Entscheidungsstichwort (Thema)

Haftung des Vermieters einer Souterrainwohnung bei Hochwasserschaden. Haftungsausschluß durch Kenntnis des Mieters

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Weiß der Vermieter um die Hochwassergefährdung der vermieteten Souterrainwohnung, so muß er die nach den Umständen erforderlichen und zumutbaren Schutzvorrichtung gegen Schäden infolge Hochwassers treffen.

2. Die Kenntnis des Mieters von der Lage der Wohnung in einem hochwassergefährdeten Gebiet schließt Gewährleistungsrecht nicht aus.

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs)

3. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters aus BGB § 538 Abs 1 Alt 1 für die bei Vertragsschluß vorhandene Mängel kann durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden.

4. Wird die Aufwendung des Mieters für einen Teppichboden durch einen Hochwasserschaden nutzlos, rechtfertigt dies keinen Schadensersatz. Die Nutzungsmöglichkeit des Teppichbodens selbst wird nicht als kommerzialisiert angesehen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1733244

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