Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummietverhältnis: Zurückbehaltungsrecht der Mietkaution wegen Wohnungsmängeln als Kündigungsgrund
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Mängel der Wohnung rechtfertigen nicht die Zurückbehaltung der Mietkaution; diese Zurückbehaltung rechtfertigt aber auch grundsätzlich keine fristlose Kündigung des Mietvertrages.
Fundstellen
Dokument-Index HI1736222 |
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