Verfahrensgang
Tenor
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 03.02.2011, Aktenzeichen 28 O 72/11, wird bestätigt.
Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungsbeklagte.
Tatbestand
Die Verfügungsklägerin zu 1) ist als Projektentwicklungsgesellschaft mit dem Projekt "O2" befasst. Bei diesem Projekt handelt es sich um den derzeitigen Ausbau des O2s von einer Rennstrecke zu einem ganzjährig geöffneten Freizeit- und Businesszentrum, zu dem unter anderem Veranstaltungs- und Ausstellungshallen, Hotels und ein Feriendorf gehören. Die Verfügungsklägerin zu 1) ist an der O GmbH beteiligt, die Eigentümerin zweier Hotels, eines Partydorfs mit Restaurants und Bars sowie eines Feriendorfs mit 100 Ferienhäusern ist. Der Verfügungskläger zu 2) ist Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Verfügungsklägerin zu 1) sowie Geschäftsführer der O GmbH.
Der Verfügungsbeklagte betreibt in seiner Freizeit unter der Domain "www.####1.com" und unter dem Namen "N-Forum" ein Internetforum, in denen sich Interessierte über das Projekt "O2" austauschen und Geschehnisse rund um den O2 dokumentieren. Auf der Internetseite des N-Forums wurde am 01.05.2009 ein Artikel veröffentlicht, der bereits am 29.04.2009 unter der Überschrift "Zur Not frisst ein 'A' auch Fliegen" in der Online-Ausgabe der C-Zeitung erschienen war. Auf den als Anlage ASt 2 vorgelegten Artikel (Bl. 12 ff. d. A.) wird Bezug genommen. In dem Artikel wird unter anderem wie folgt berichtet:
"Der Karren steckt mittlerweile für Herrn A so tief im Dreck, dass er überhaupt nicht anders konnte, als mit den vorhandenen Partnern einfach weiter zu machen. N ist immer noch da und baut jetzt sozusagen alles, was ursprünglich privat investiert werden sollte, aber eben Alles mit Hilfe des Landes. Zwei Hotels, ein Partydorf mit Restaurants und Bars und ein Feriendorf mit 100 Ferienhäusern für knapp 100 Millionen Euro. Obgleich kein eigenes Geld in der Tasche, ist N der Bauherr und der Eigentümer."
Weiter heißt es in dem Artikel:
"Der eigentliche 'Kopf' am O2 von privater Seite ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein ganz Anderer. Nicht umsonst war das Projekt 'O2' von langer Hand geplant und vorbereitet worden. [...]
Könnte es vielleicht sein, dass O2 Hauptgeschäftsführer Dr. L damals bei der Suche nach brauchbaren Partnern und Investoren von einem 'guten Freund' aus der Formel-Szene gebeten worden ist, das geplante Projekt mit dessen langjährigem Freund aus dem Schwabenland zu realisieren? Die Vermutung liegt jedenfalls nahe. Nur eins dürfte auch klar gewesen sein: Das Problem war: Offiziell hätte der langjährige Freund des gutend Freundes aus der Formel-Szene damals den Part nicht übernehmen können; aber Y, der damals seine ersten Sporen in der Immobilien-Szene von Mallorca verdienen wollte. Über diese Verbindung dürfte Y für das Projekt 'O2' eingesetzt worden sein. [...]
Erneut stellt sich die Frage: Ist dieser Y tatsächlich ein Entwickler großer Immobilienprojekte oder nur der Erfüllungsgehilfe einer Organisation, die seit Jahren auf internationalem Time-Sharing-Immobilien-Parkett ihre Geschäfte betreibt? Auf Y Referenzliste im Internet findet man ein Hotelprojekt in G/Österreich. Wegen Streitereien mit dem Tiroler Gemeinde ist dieses Bauprojekt jahrelang nicht vorangekommen. Die C-Zeitung berichtete darüber. In G stößt man unweigerlich auf Y Geschäftspartner, den schwäbischen Unternehmer I."
"Nachdem die C-Zeitung im Januar 2009 aufgedeckt hatte, dass I über seinen Geschäftspartner Y die Finger im O2-Projekt hat, ist I am 10.02.2009 ebenfalls offiziell aus der Geschäftsführung der Z AG in D ausgetreten."
Außerdem wird berichtet:
"Der vermeintliche Privatinvestor Y (N) hat im Hintergrund die Weichen für dieses Debakel gestellt. Er war es, der zwei angeblich im bekannte "Finanzierungsspezialisten" an den O2 vermittelt hatte, die nach Finanzierungslösungen suchen sollten."
Am 02.06.2009 erwirkten die Verfügungskläger gegen die C-Zeitung vor dem Landgericht Köln (Az: 28 O 348/09, Anlage ASt 3, Bl. 23 ff. d. A.) eine einstweilige Verfügung, mit der der C-Zeitung Teile aus der vorgenannten Berichterstattung untersagt wurde. Mit Antrag vom 27.01.2011 haben sich die Verfügungskläger gegen den auch im N-Forum des Verfügungsbeklagten veröffentlichten Artikel gewandt. Mit Beschluss der Kammer vom 03.02.2011 ist dem Verfügungsbeklagten im Wege der einstweiligen Verfügung verboten worden,
1.
zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen,
die Verfügungsklägerin zu 1) sei Eigentümerin der am O2 entstehenden zwei Hotels, des Partydorfes mit Restaurants und Bars und des Feriendorfs mit 100 Ferienhäusern
2.
durch die Berichterstattung
"Der eigentliche 'Kopf' am O2 von privater Seite ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein ganz Anderer";
und/oder
"Offiziell hätte der langjährige Freund des guten Freundes aus der Formel-Szene damals den Part nicht übernehmen können; aber Y (...)";
und/oder
"Über diese Verbi...