Entscheidungsstichwort (Thema)

Teilweise Beendigung des Mietverhältnisses durch Auszug einzelner Mieter

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Verlassen Mitmieter die angemieteten Räumlichkeiten, so führt das ohne entsprechende Erklärungen der Vertragsparteien auch dann nicht zur teilweisen Beendigung des Mietverhältnisses, wenn das Verlassen erkennbar endgültigen Charakter hat und ein Wiedereinzug in die Räumlichkeiten nicht beabsichtigt ist.

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

2. Ein nur gegen die in der Wohnung verbliebenen Mitmieter gerichtetes Mieterhöhungsverlangen ist daher unwirksam.

 

Normenkette

BGB §§ 535, 564; MietHöReglG § 2

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541682

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