Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietvertragsrecht: Umlage der Betriebskosten nach Wohnfläche bzw beheizter Wohnfläche; Darlegungslast bezüglich der Quadratmeterangaben, Umlagefähigkeit von Hausmeisterkosten

 

Orientierungssatz

1. Ein Verteilerschlüssel, wonach die Gesamt-Betriebskosten der Wohnanlage nach dem Verhältnis der Wohnfläche und die danach anfallenden Kosten auf die einzelnen Wohnungen nach dem Verhältnis der beheizten Fläche umgelegt werden, ist von der mietvertraglichen Vereinbarung, wonach die Umlegung "im Verhältnis der Wohnfläche" erfolgt, gedeckt, soweit dieser Modus für alle Mieter einheitlich praktiziert wird.

2. Bestreitet der Mieter bezüglich der Betriebskostenabrechnung die Richtigkeit der Quadratmeterangabe der gesamten Wohnanlage, so ist der Vermieter nicht darlegungs- und beweispflichtig hinsichtlich der Richtigkeit der Quadratmeterzahlen der Wohnanlage bzw der einzelnen Eigentümergemeinschaften, nach deren Verhältnis zueinander er die Nebenkosten umlegt.

3. Gehören zum Tätigkeitsbereich des Hausmeisters auch Verwaltungstätigkeiten wie Vermietungen, Wohnungsübergaben und Abnahmen (einschließlich der Erstellung der Übergabe- und Abnahmeprotokolle), Führung der Schlüsselregistratur und Hausmeisterkasse sowie Übernahme von Renovierungen und Reparaturen in größerem Umfang, so sind die insoweit anfallenden Hausmeisterkosten nicht umlagefähig.

 

Normenkette

BGB § 535

 

Fundstellen

Dokument-Index HI542127

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