Entscheidungsstichwort (Thema)

Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kaufvertrages über Hotelzeitanteile an einem Ferienclub

 

Leitsatz (amtlich)

1. Ein Kaufvertrag über Hotelzeitanteile (time-sharing) ist unwirksam, wenn der Umfang der vertraglichen Bindungen und die Zahl der Vertragspartner für den Käufer kaum festzustellen sind und wenn der Käufer kein dingliches, kein grundbuchlich gesichertes Dauerwohnrecht, sondern als Mitglied eines Vereins nur eine schuldrechtliche Berechtigung erwirbt.

2. Sind die wesentlichen Bestimmungen des auf der Grundlage allgemeiner Geschäftsbedingungen zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages wegen Verschleierung der Anzahl der Vertragspartner, der Unklarheit der erworbenen Rechtsposition und der eingegangenen Verpflichtungen mißverständlich, sind die AGB und damit der Kaufvertrag selbst wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1737135

BB 1993, 1975

JZ 1994, 157

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