Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Voraussetzungen eines Anspruch auf Ersatz des Mietausfallschadens nach fristloser Kündigung eines Zeitmietvertrages und Beweislastverteilung

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Mietausfallschaden nach fristloser Kündigung des Zeitmietvertrags wegen Zahlungsverzugs kann der Vermieter nur geltend machen, wenn er seine Schadensminderungspflicht zur Weitervermietung nicht verletzt hat. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Gericht die Erfüllung seiner Schadensminderungspflicht im einzelnen darzulegen; der Mieter ist im übrigen zum Mitverschulden des Vermieters darlegungs- und beweispflichtig.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739352

WuM 1999, 460

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