Entscheidungsstichwort (Thema)
Veräußerungszustimmung bei Wohnungserbbaurecht
Orientierungssatz
Wird das Gesamthandseigentum einer Erbengemeinschaft in eine Bruchteilsgemeinschaft aller bisherigen Erben umgewandelt, so ist, wenn es sich um ein Wohnungserbbaurecht handelt, die an sich erforderliche Veräußerungszustimmung des Eigentümers gemäß ErbbauVO § 5 (juris: ErbbauV) ebenso wie die des Zustimmungsberechtigten nach WEG § 12 (juris: WoEigG) entbehrlich.
Fundstellen
Dokument-Index HI1735380 |
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