Entscheidungsstichwort (Thema)

Veräußerungszustimmung bei Wohnungserbbaurecht

 

Orientierungssatz

Wird das Gesamthandseigentum einer Erbengemeinschaft in eine Bruchteilsgemeinschaft aller bisherigen Erben umgewandelt, so ist, wenn es sich um ein Wohnungserbbaurecht handelt, die an sich erforderliche Veräußerungszustimmung des Eigentümers gemäß ErbbauVO § 5 (juris: ErbbauV) ebenso wie die des Zustimmungsberechtigten nach WEG § 12 (juris: WoEigG) entbehrlich.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1735380

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