Entscheidungsstichwort (Thema)

Duldungspflicht des Mieters für Heizungsumstellung

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Allein das Vorhaben der Heizungsumstellung begründet keine Duldungspflicht der Mieter.

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

2. Der Mieter ist nicht verpflichtet, die Umstellung der Heizungsanlage zu dulden, wenn der Vermieter dadurch weder eine Wohnwertverbesserung, noch eine Energie- und Heizkostenersparnis nachweisen kann.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737158

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