Entscheidungsstichwort (Thema)

Eintragung eines gemeinschaftlichen Wohnungsrechtes für Eigentümer Dritten im Grundbuch

 

Leitsatz (amtlich)

Ein gemeinschaftliches Wohnungsrecht für den Eigentümer und einen Dritten kann im Grundbuch eingetragen werden.

 

Orientierungssatz

Vergleiche BGH, 1966-12-21, V ZB 24/66, BGHZ 46, 253.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1735733

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