Entscheidungsstichwort (Thema)
Nebenkostenabrechnung für mehrere Häuser
Orientierungssatz
1. Es ist solange unzulässig eine Abrechnung jedenfalls der verbrauchsabhängigen Nebenkosten für einen größeren Komplex (hier: neun Häuser) zusammenzufassen, als vom Vermieter mit den einzelnen Abrechnungen nichts Unmögliches verlangt wird.
2. Betrifft diese Unzulässigkeit nur einzelne Kostenarten, so ist gleichwohl die gesamte Nebenkostenabrechnung unwirksam.
Fundstellen
Dokument-Index HI1731663 |
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